In Hamburg, einer der größten Städte Deutschlands, existiert wie in anderen Bundesländern ein Einkammerparlament. Seine Gründung und seine Tätigkeit werden durch die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg bestimmt. Ihr liegt die Idee der Volkssouveränität zugrunde: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Daher bestimmen die Bürger Hamburgs die Zusammensetzung des Parlaments, wofür alle fünf Jahre Wahlen abgehalten werden. Mehr auf hamburgyes.eu.
Geschichte
Bis 1859 lag die Macht in Hamburg beim Senat. Dies war das oberste Verwaltungsorgan, das alle allgemeinen und administrativen Fragen entschied, kommunale Aufgaben wahrnahm, Gerichtsangelegenheiten regelte und andere Verwaltungsaufgaben ausführte. Der Senat besaß nahezu absolute Macht. Im Jahr 1859 wurde nach mehreren Versuchen der Verfassungsreform das parlamentarische Organ, die Bürgerschaft, geschaffen.
Das Parlament funktionierte erfolgreich bis 1933. Dann kamen die Nationalsozialisten an die Macht, und der Hamburger Gauleiter Karl Kaufmann löste das Parlament auf. 1946 wurde es wieder eingesetzt. Die Grundlage des Parlaments oder der Bürgerschaft bilden die Bürger. Im weitesten Sinne bezeichnet dieses Wort alle Einwohner der Stadt, doch unter „Bürgerschaft“ versteht man in Hamburg auch die Mitglieder des Parlaments.
Wie verlaufen die Wahlen?
Die Wahlen zum Hamburger Parlament sind:
- Allgemein. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die ständig in Deutschland leben und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahlbeteiligung wird auf staatlicher Ebene gefördert – am Wahltag passen viele Unternehmen ihre Arbeitszeiten an, damit die Mitarbeiter Zeit haben, ihr Wahllokal aufzusuchen.
- Direkt. Bei Direktwahlen wählen die Bürger die Abgeordneten des Parlaments direkt. Im Gegensatz zu einem indirekten Wahlsystem gibt es keine mehreren Stufen oder Zwischenschritte.
- Frei und gleich. Jeglicher Druck auf Wähler ist gesetzlich verboten. Dies gewährleistet eine faire Wahl.
- Geheim. Bei der Parlamentswahl werden Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die Wahlentscheidung eines Wählers geheim bleibt. Hierfür werden in den Wahllokalen Wahlkabinen eingerichtet, die einzeln betreten werden.
Wer kann kandidieren?
In das Hamburger Parlament können sowohl Einzelkandidaten als auch Vertreter kleinerer Gemeinschaften gewählt werden. Die wichtigste Voraussetzung für eine Kandidatur ist die Unterstützung der demokratischen Grundordnung, die die Freiheit der Bürger Deutschlands gewährleistet.
Die Wahlkommission entscheidet darüber, ob ein Kandidat auf die Wahlliste gesetzt werden kann. Vom Kandidaten wird erwartet, dass er vollständige Informationen über sich, seine berufliche und sonstige Tätigkeit vorlegt. Die Zustimmung zur Kandidatur erfolgt schriftlich.
Falls ein Kandidat einer Partei angehört und/oder im Landes- oder Bundestag vertreten ist, sammelt die Wahlkommission die erforderlichen Unterlagen und genehmigt seine Aufnahme in die Liste. Falls der Kandidat parteilos ist und nicht im Landes- oder Bundestag vertreten ist, muss er von wahlberechtigten Bürgern (zwischen 100 und 1000 Unterschriften) unterstützt werden. Bemerkenswert ist, dass Hamburger Bürger, die eine Unterschrift leisten, nicht verpflichtet sind, diesen Kandidaten tatsächlich zu wählen.
Das Hamburger Rathaus – Sitz des Parlaments

Der Sitz des Hamburger Parlaments befindet sich im Rathaus. Der Sitzungssaal des Parlaments befindet sich im linken Flügel und bietet Platz für 121 Mitglieder der Bürgerschaft. Das Rathaus liegt im zentralen Stadtteil, in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes Rathausmarkt.
Ein Teil des Rathauses ist für Touristen und Einwohner zugänglich. Beispielsweise wird die große Eingangshalle für Festivals und andere Veranstaltungen genutzt. Die wichtigsten Bereiche des Rathauses, insbesondere der Sitz des Parlaments, sind jedoch für den freien Zugang gesperrt.